RWE Energieausweis

Damit alles rechtens ist

Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde die Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen rechtlich umgesetzt.

Wichtig zu wissen ist, dass es den Energieausweis in zwei Varianten gibt. Als Bedarfsausweis und als Verbrauchsausweis. Dabei wird für den Bedarfsausweis der theoretische Energiebedarf auf der Basis der Gebäudestruktur und -anlagentechnik berechnet. Bei Nichtwohngebäuden findet hier – neben dem Heizenergiebedarf – auch noch der Beleuchtungs- sowie Klimatisierungsbedarf Berücksichtigung.

Für Verbrauchsausweise werden dagegen nur gemessene Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre betrachtet. RWE bietet Ihnen beide Ausweisarten an, die ab Ausstellung 10 Jahre gültig sind.

Sie suchen ein Angebot für die Erstellung eines Energieausweises für Ein- und Zweifamilienhäuser? Dann folgen Sie bitte dem folgendem Link: www.energiewelt.de

Ihre Vorteile

  • Nachweis der energetischen Bewertung des Gebäudes z. B. bei Verkauf, Vermietung
  • Umfangreiche Dokumentation der ermittelten Daten und Bewertung von Effizienzmaßnahmen
  • Kostengünstige Erstellung von Verbrauchsausweisen
  • Auf Wunsch Angebot weiterführender Energieeinsparberatungen

Unsere Empfehlung

Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energiegüte Ihrer Immobilie – ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.

Kontakt:
T0203 995460

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